Bezuschusst werden alle ERDGAS-Heizungsanlagen, für die ein gültiger Strom- und Gasliefervertrag über 2 Jahre vorliegt. Zum Ende des ersten Jahres werden 50 % des Gutschriftbetrages und zum Ende des zweiten Jahres werden wiederum 50 % des Gutschriftbetrages ausgezahlt. Bei vorzeitigem Vertragsende wird der komplette Förderbetrag zurückgefordert.
Diese Erdgas-Werbezuschüsse sind gültig bis auf Widerruf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 06831 / 9747-230 zur Verfügung.