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Erdgas-Werbezuschüsse

Bezuschusst werden alle ERDGAS-Heizungsanlagen, für die ein gültiger Strom- und Gasliefervertrag über 2 Jahre vorliegt. Zum Ende des ersten Jahres werden 50 % des Gutschriftbetrages und zum Ende des zweiten Jahres werden wiederum 50 % des Gutschriftbetrages ausgezahlt.

  • Errichtung und Inbetriebnahme einer Erdgas-Heizung mit Brennwerttechnik in einem Neubau:
    Werbezuschuss (einschl. MwSt.):  150,- €
  • Neuerrichtung und Inbetriebnahme (Umrüstung von einer anderen Energieart auf Erdgas) einer Erdgas-Heizung mit Brennwerttechnik in einem Altbau:
    Werbezuschuss (einschl. MwSt.):  300,- €
  • Umrüstung eines/einer Koch- und Backofens, Spülmaschine, Waschmaschine, Trockners von ELEKTRO auf ERDGAS:
    Werbezuschuss (einschl. MwSt.):  100,- €
  • Umrüstung eines Elektro-Durchlauferhitzers auf einen ERDGAS-Durchlauferhitzer (ab einer Mindestleistung von 18 kW):
    Werbezuschuss (einschl. MwSt.):  100,- €
  • Für Anwesen, die schon mit Erdgas beheizt werden, kann für den Austausch einer Erdgas-Heizung kein Zuschuss ausgezahlt werden

Bei vorzeitigem Vertragsende wird der komplette Förderbetrag zurückgefordert.  Diese Erdgas-Werbezuschüsse sind gültig bis auf Widerruf.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 06831 / 9747-230 zur Verfügung.