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Erdgas-Werbezuschüsse
Bezuschusst werden alle ERDGAS-Heizungsanlagen, für die ein gültiger Strom- und Gasliefervertrag über 2 Jahre vorliegt. Zum Ende des ersten Jahres werden 50 % des Gutschriftbetrages und zum Ende des zweiten Jahres werden wiederum 50 % des Gutschriftbetrages ausgezahlt.
- Errichtung und Inbetriebnahme einer Erdgas-Heizung mit Brennwerttechnik in einem Neubau:
Werbezuschuss (einschl. MwSt.): 150,- € - Neuerrichtung und Inbetriebnahme (Umrüstung von einer anderen Energieart auf Erdgas) einer Erdgas-Heizung mit Brennwerttechnik in einem Altbau:
Werbezuschuss (einschl. MwSt.): 300,- € - Umrüstung eines/einer Koch- und Backofens, Spülmaschine, Waschmaschine, Trockners von ELEKTRO auf ERDGAS:
Werbezuschuss (einschl. MwSt.): 100,- € - Umrüstung eines Elektro-Durchlauferhitzers auf einen ERDGAS-Durchlauferhitzer (ab einer Mindestleistung von 18 kW):
Werbezuschuss (einschl. MwSt.): 100,- € - Für Anwesen, die schon mit Erdgas beheizt werden, kann für den Austausch einer Erdgas-Heizung kein Zuschuss ausgezahlt werden
Bei vorzeitigem Vertragsende wird der komplette Förderbetrag zurückgefordert. Diese Erdgas-Werbezuschüsse sind gültig bis auf Widerruf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 06831 / 9747-230 zur Verfügung.