Wir sind gerne für Sie da

Telefon 06831 9747-112

Kundenservice
Montag bis Donnerstag: 
8.00-12.30 und 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 
8.00-12.30 Uhr

Kasse
Montag bis Donnerstag: 
9.00-12.30 und 13.30-15.00 Uhr
Freitag: 
8.00-12.00 Uhr

Illegale Werbeanrufe in der Energiebranche häufiger

Telefonmarketing ist erfolgreich und beschert gute Umsätze. Das ruft hier und da Akteure auf den Plan, die sich nicht immer an geltendes Recht gebunden fühlen. Daher sind unseriöse Anrufe ein wachsendes Problem, mit dem sich zunehmend auch Privatkunden von Energieversorgern konfrontiert sehen. So berichten Kunden von Anrufern, die vorgeben, sich im Auftrag eines bestimmten Energieversorgers zu melden. Sie nutzen den guten Leumund des tatsächlichen Vertragspartners, um sich das Vertrauen des Kunden zu erschleichen, ihn abzuwerben und ihm einen neuen Vertrag eines anderen Anbieters unterzuschieben.

Was können Verbraucher dagegen tun?

In diesen Fällen sollten Behauptungen des Anrufers umgehend noch während des Telefonats verifiziert werden. Gibt der Anrufer z. B. vor, im Auftrag des Energieversorgers anzurufen, sollte die Nennung von Kunden-, Vertrags- und/oder Zählernummer eingefordert werden. Doch Achtung. Betrüger verfügen nicht über diese Informationen und versuchen daher häufig unter einem Vorwand, den Spieß einfach umzudrehen.

Kunden können sich jederzeit mit Fragen an das Kundencenter ihres Bestandsversorgers wenden. Ferner besteht die Möglichkeit, illegale Werbeanrufe bei der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu melden. Bei der Nachverfolgung ist eine Grunddokumentation wie Name des Anrufers, Grund und Urzeit des Anrufs und das Unternehmen sehr hilfreich. Ebenso wichtig ist die Telefonnummer, unter der angerufen wird. Ein Werbeanruf mit unterdrückter Rufnummer ist in Deutschland unzulässig. Darüber hinaus bleibt Kunden schließlich noch eine klassische Anzeige bei der Polizei.

Telefonmarketing besser als sein Ruf

Bei einer seriös betriebenen telefonischen Kundenbetreuung ist das Personal näher am Kunden dran und kann schneller, individueller, viel persönlicher im Sinne des Kunden auf dessen spezifische Bedarfe eingehen – Echtzeit-Interaktion inklusive. Ja, Werbeanrufe nerven. Gut geschulte Servicekräfte seriöser Anbieter wie die der alteingesessenen Stadtwerkepartner wissen darum und begegnen daher auch kniffligen Situation am Telefon freundlich, höflich und stets respektvoll. Profis werden den Kunden niemals bedrängen, geschweige denn unter Druck setzen. Allein daran sind „die Guten“ leicht zu erkennen.

Die „schwarzen Schafe“ der Branche

Unseriöse Anrufer hingegen vermeiden jegliche angenehm reflektierte und stressfreie Unterhaltung. Ihre Motivation besteht darin, um jeden Preis einen „schnellen Abschluss“ zu erzielen. Sie setzten auf das Überraschungsmoment und die Unsicherheit am anderen Ende der Leitung. Mit dieser Praxis werfen sie somit ein denkbar schlechtes Licht auf einen ehrbaren Berufszweig. Doch es gibt Methoden und Tipps, wie sich Verbraucher leicht und effektiv vor Betrügern schützen können.

Dies gilt es immer zu beachten

In Deutschland darf von Gesetzes wegen niemand zu Werbezwecken angerufen werden, der dem nicht im Vorhinein ausdrücklich zugestimmt hat. Versucht ein Werbeanrufer einen Kunden zu einem Vertragsabschluss zu drängen, empfiehlt es sich in jedem Fall, alle mündlichen Informationen nachträglich in Schriftform anzufordern. Weicht der Anrufer aus, liegt zumindest ein negativer Indikator mit Blick auf seine hehren Absichten vor.

Kommt es dennoch zu einem mündlichen Vertragsabschluss, ist dieser prinzipiell gültig. Der Gesetzgeber räumt Verbrauchern generell jedoch ein Widerspruchsrecht ein. Letzteres gilt meist innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen. Diese Frist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter den Kunden schriftlich über dieses Recht informiert - etwa bei Vertragsbestätigung.

Unabhängig von Situation und Medium ist eine generelle Datensparsamkeit seitens der Kunden immer anzuraten. Rechtsexperten empfehlen eindringlich, in jedem Fall zumindest die Notwendigkeit und Plausibilität zu hinterfragen, bevor Nutzer eigene Daten allzu leichtfertig preisgeben. Die Bankverbindung und Passwörter gelten in diesem Zusammenhang als höchstbedenklich.