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Zeitreise: Der Beginn der zentralen Wasserversorgung der Gemeinde Dillingen 1902

Im Mai des Jahres 1902 begann schließlich die Firma Krutina & Möhle mit der Rohrverlegung und der Ausführung der Hausanschlüsse. Die Lieferung der Wassermesser übernahm die Firma Carl Andrae in Stuttgart.

War der 29. Juli des Jahres 1902, wie schon erwähnt, die Geburtsstunde der Stromversorgung der Stadt Dillingen, so gilt das in gleichem Maße für die zentrale Wasserversorgung. Als Gegenleistung für den Verkauf bzw. Tausch von Gemeindeland wurde mit der Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke auch die Abgabe von Wasser vertraglich vereinbart. Der Vertrag beinhaltet, dass die Hüttenwerke aus ihrer Wasserleitung zur Versorgung des Ortes Dillingen für öffentliche Brunnen und für Hausanschlüsse Wasser zum Preis von 9 Pfg/m³ zur Verfügung stellten. 120 m³ pro Monat sollten von der Hütte außer Berechnung gelassen werden.

Wie man dem Verwaltungsbericht 1897 bis 1904 entnehmen kann, lieferte die Hütte seit dem 1. August 1902 Wasser an die Gemeinde, die wiederum den Kubikmeter für 16 Pfg an die Konsumenten weitergab. Als Wassermessermiete wurde jährlich der Betrag von 3 Mark erhoben. In den Jahren 1897 bis 1903 wurden 639 Hausanschlüsse installiert, eine Zahl, die das große Interesse der Dillinger Bürger eindrucksvoll unter Beweis stellt. Wie schon erwähnt wurde, legte die Dillinger Hütte im Jahre 1897 auf ihre Kosten ein Wasserleitungsnetz an, um die hütteneigene Häuser und die der Gemeinde zur Verfügung gestellten Ventillaufbrunnen zu versorgen. Dieses Versorgungsnetz musste die Gemeinde zum Selbstkostenpreis abzüglich 10 % Minderung von der Hütte übernehmen.

Um die Dillinger Bürger über die Wasserpreise und die üblichen Formalitäten zu informieren, wurde die Bekanntmachung in dem für die Bürgermeisterei Dillingen zuständigen Amtsorgan, dem „Saarlouiser Journal“, mehrmals veröffentlicht.

Trotz des großen Interesses der Dillinger Bürger an einem Hausanschluss – in etwa 18 Monaten wurden 639 Hausanschlüsse installiert – machten sie erstaunlicherweise überaus wenig Gebrauch davon, denn die Gemeindevertretung sah sich im März des Jahres 1904 genötigt, einen Mindestbetrag für die Entnahme von Leitungswasser festzusetzen, da man befürchtete, dass die unter hohem Kostenaufwand erstellte Wasserversorgungsanlage bei der gegenwärtigen Wasserentnahme sich ganz und gar nicht amortisierte. Im entsprechenden Sitzungsprotokoll heißt es, „dass sehr viele Familien verschwindend wenig Wasser oder gar kein Wasser aus der Leitung entnehmen, was auch in gesundheitlicher Hinsicht nicht gut ist.“

Daran zeigt sich, dass die Dillinger sparsame und häusliche Leute waren, die nur im „Notfall“ das kostbare Leitungswasser entnahmen, ansonsten wie üblich auf das kostenlose Brunnenwasser zurückgriffen. Sicherlich lässt sich die rege Nachfrage nach einem Hausanschluss auch damit erklären, dass ein solcher gewissermaßen als Statussymbol der damaligen Zeit diente und der bloße Besitz desselben viele mehr zufriedenstellte als der eigentliche Zweck, zu dem er installiert worden war.

Wie dem auch sei, festzuhalten gilt, dass im Dezember 1903 etwa 80 Prozent der Wohnhäuser mit einem Anschluss an das Wasserversorgungsnetz ausgestattet waren, eine beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass man erst im Juli des Jahres 1902 begann, die Hausanschlüsse zu installieren. Wie sich diese Zahlen in der Folgezeit weiterentwickelten, mag folgende Statistik verdeutlichen.

Aus der Statistik geht hervor, dass Ende 1906 fast 90 Prozent der Wohnhäuser mit Hausanschlüssen versorgt waren. Obwohl uns die entsprechenden Angaben über die Anzahl der Wohnhäuser fehlt, können wir anhand der Zahlen vor und nach dem 1. Weltkrieg davon ausgehen, das 1913/14 so gut wie alle Wohnhäuser mit dem Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Dillingen verbunden waren, eine erstaunliche Leistung, wenn man bedenkt, dass die Gemeinde 1903 – 5.498 Einwohner zählte und 10 Jahre später schon 9.287 Einwohner aufwies.

Hält man sich die Zahlen der Wohnhäuser und die der Haushalte vor Augen, so lässt sich trotz der teilweise fehlenden Angaben in aller Deutlichkeit erkennen, dass sich die Zahl der Haushalte ungleich stärker vergrößert als die der Wohnhäuser. Während es 1903 – 809 Wohnhäuser und 1.095 Haushalte gab, so lag das Verhältnis 1913 bei etwa 1.000 zu 1.819 zugunsten der Haushalte. Das lässt den Schluss zu, dass man grundsätzlich eher um eine intensivere Ausnutzung des vorhandenen Wohnraumes bemüht war, als durch Neubauten den erforderlichen Wohnraum zu beschaffen, was natürlich mit hohen Kosten verbunden war.

Der rapide Bevölkerungsanstieg in der Gemeinde lässt sich mit dem verstärkten Bedarf an Hüttenarbeitern erklären. Die Belegschaft der Dillinger Hütte vergrößerte sich von1900 bis 1913 um das Doppelte von 3.350 auf 6.725. Viele suchten und fanden offensichtlich in Dillingen eine Wohnung, ein neues Haus konnte sich kaum einer leisten.

Da nun die meisten Häuser schon mit einem Anschluss an die Wasserversorgungsanlage versehen waren, konnte auch die neu zugezogenen Bewohner (hauptsächlich Hüttenarbeiter) davon profitieren, d. h. die Gemeinde musste verhältnismäßig wenige Hausanschlüsse herstellen, um den erheblich größer gewordenen Bedarf an Leitungswasser gerecht zu werden. Das belegen die Zahlen eindeutig:

Während 1903 mit 639 Hausanschlüssen etwa 80 Prozent der Wohnhäuser, somit etwa 1095 Haushalte, mit Wasser versorgt wurden, so erreichte man 1913, also fast alle Häuser über Leitungswasser verfügten, mit 1.024 Hausanschlüssen über 1.800 Haushalte. Diese Tendenz kann auch durch die Zahlen nach dem 1. Weltkrieg bestätigt werden.

Wie wir uns erinnern, gab der Gemeinderat von Dillingen am 29. Juli 1902 zu den zwischen der Gemeinde und Dillinger Hütte vereinbarten Verträgen über die Abgabe von Strom und Wasser seine Zustimmung.

Zur Unterzeichnung des Vertrages kam es damals allerdings noch nicht, da an die Abgabe von Strom und Wasser der Tausch von Ländereien geknüpft war, diese jedoch zuvor noch neu vermessen werden mussten. Dennoch hielten sich beide Parteien in der Folgezeit an den vereinbarten, wenn auch noch nicht rechtskräftigen Vertrag.

Im Januar des Jahres 1906 stand der Vertrag über die Abgabe von Wasser unmittelbar vor dem Abschluss, bedurfte allerdings noch der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese machte die Gemeinde darauf aufmerksam, dass sie in eine recht unangenehme Situation geraten könnte, falls die Dillinger Hüttenwerke nicht in der Lage seien, den quantitativen und qualitativen Anforderungen hinsichtlich des zu liefernden Wassers nachzukommen. Die Gemeinde sei nämlich zur Beschaffung von brauchbarem und jederzeit ausreichendem Trinkwasser verpflichtet.

Diese Mitteilung löste verständlicherweise unter den Vertretern der Gemeinde große Unruhe aus, man war besorgt, ob die Dillinger Hüttenwerke auch unter diesen Umständen die Versorgung der Gemeinde mit Wasser aufrechterhalten konnte und wollte. Verstärkt wurde diese Besorgnis noch durch die Tatsache, dass die Gemeinde mit der 1902 vereinbarten maximalen Lieferungsmenge von 50.000 m³/Jahr künftig nicht mehr auskommen konnte, weil für die Spülung der neu errichteten Kanalisation und die Versorgung neu gewonnener Kunden zusätzlich Wasser benötigt wurde.