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24-h-Lieferantenwechsel

Neue technische EU-Vorgaben zum Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025

Vom 1. Januar 2026 an sind Stromlieferanten und -netzbetreiber in Deutschland von Gesetzes wegen verpflichtet, an jedem Werktag Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden (LFW24) technisch möglich zu machen. Mit dieser tiefgreifenden Reform setzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die EU-Richtlinie 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt jetzt in nationales Recht um. 

Ziel der Novelle des § 20a, Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die operativ in Deutschland auf Initiative der BNetzA bereits am 6. Juni 2025 in Kraft tritt, ist es, den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu steigern. Ferner plant die EU nach eigenem Bekunden, den Stromlieferantenwechsel im Sinne der Endverbraucher zu erleichtern. Aktuell stellt die Reform sowohl Lieferanten als auch Software-Anbieter und Dienstleister vor große technische Herausforderungen. Doch auch für Stromkunden gehen neue Bedingungen und Fristen mit ihr einher – vor allem in puncto Meldepflichten –, die es zu beachten gilt, um künftig finanzielle Nachteile bzw. rechtliche Konflikte zu vermeiden.

LFW24 kein Freibrief für „Tarif-Hopping“

Die Neuregelung des § 20a EnWG soll dabei nicht als Freibrief für besonders wechselaffine Verbraucher verstanden werden, Anbieter uneingeschränkt binnen 24 Stunden wechseln zu können. Vereinbarungen wie Lieferverträge, in Verbindung etwa mit Sondertarifen und Mindestlaufzeiten, oder Inhalte von AGB werden von der Änderung nicht ausgehebelt und behalten selbstredend ihre Gültigkeit. 

Hoher technischer Aufwand bedingt Übergangsfrist 

Da Stromanbietern für die technische Umsetzung eines Wechselprozesses und der Klärung aller Details künftig nur noch ein Tag bleibt, müssen prozessuale Abläufe überarbeitet und vereinfacht, standardisiert und automatisierbar werden. Um all ihre Prozesse bis zum 6. Juni 2025 zu ertüchtigen, bleibt Stromanbietern nicht mehr viel Zeit. Aufgrund ihrer hohen Komplexität ist mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten in den Abläufen zu rechnen.

Konsequenzen für Endverbraucher

Wechselwillige Kunden haben künftig schneller Klarheit. Im Unterschied zu früher muss fortan seitens der Versorger binnen 24 Stunden ab dem Zeitpunkt ihres Antrags verbindlich geklärt sein, ob ein Lieferantenwechsel in ihrem Fall technisch und/oder vertragsrechtlich machbar ist oder ob es u. U. Gründe gibt, die dagegensprechen. 

Verträge nur noch in die Zukunft gerichtet

Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni nicht mehr möglich. Verbraucher müssen diese künftig mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin beim alten respektive dem neuen Stromanbieter vornehmen. Vertraglich werden An-, Ab- bzw. Ummeldungen also rein systemisch nur noch in die Zukunft gerichtet möglich sein. In Bezug auf zahlreiche Mieter-Vermieter-Verhältnisse kein ganz unkritischer Punkt. 

Ein Mieter z. B. zieht zum 1. offiziell ein und kommt erst am 10. desselben Monats dazu, sich bei seinem neuen Versorger zu melden, um einen Vertrag abzuschließen. Früher zumindest bei den in Kundenbelangen von Haus aus partnerschaftlich und sehr kulant agierenden Stadtwerken kein Problem. Ab dem 6. Juni jedoch wird diese gewohnte und geschätzte Praxis nicht mehr möglich und seitens der BNetzA weder vorgesehen noch erlaubt sein. 

In Zukunft werden solche Situationen als verpasster Meldetermin behandelt werden müssen und dazu führen, dass betreffende Antragsteller für 14 Tage – die übliche Kündigungsfrist bei regionalen Grundversorgern – in die Grundversorgung rutschen. Eine versäumte Abmeldung kann künftig sogar dazu führen, dass diese erst für den nächsten Tag anerkannt werden darf und der betreffende Mieter für die Zwischenzeit ggf. die Stromrechnung seines Nachmieters zahlen muss. 

Kundenservice der Stadtwerke vor Ort nutzen

Bei Unsicherheiten empfehlen Stadtwerke ihren Kunden, ihren persönlichen Kundenservice vor Ort zu nutzen. In individuellen Beratungsgesprächen stehen ihnen dort ausgebildete Energie-Experten Rede und Antwort, um zuverlässig und kompetent alle Fragen eines „Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden“ zu beantworten. Gern erläutern die Berater der Stadtwerke ihren Kunden, worauf jetzt ganz besonders zu achten ist, um sie effektiv und partnerschaftlich optimal vorzubereiten und sicher vor drohenden Konflikten zu bewahren.