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Neuerungen bei Umzug: Wichtige gesetzliche Änderungen ab 1. Juni 2025

Ein kleines, hellgraues Auto fährt auf einer Straße durch eine ländliche Umgebung mit grünem Gras und verschwommenen Bäumen im Hintergrund. Auf dem Autodach ist ein großes braunes Sofa festgezurrt. Darauf und daneben befinden sich weitere Umzugsgüter, darunter mehrere Kisten, eine Tischlampe, ein Blumentopf mit einem kleinen Baum sowie ein Sessel, der gerade vom Dach zu fliegen scheint. Einige Blätter der Pflanze werden vom Fahrtwind mitgerissen. Eine fröhliche Frau mit Sonnenhut und Sonnenbrille fährt das Auto und lehnt sich mit einem Lächeln aus dem Fenster. Im Hintergrund ist eine Stadt mit Hochhäusern zu sehen, über der sich ein leicht bewölkter Himmel erstreckt.

Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen zur An- und Abmeldung bei Ihrem Energieversorger. Diese betreffen alle Kundinnen und Kunden, die im Rahmen eines Umzugs ihre Energieverträge ändern möchten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zukünftige An- und Abmeldung: Ab diesem Datum können Energieverträge nur noch mit Wirkung für die Zukunft an- oder abgemeldet werden.
  • Frist von 14 Tagen: Wer umzieht, muss dies mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug seinem Versorgungsunternehmen mitteilen.
  • Keine rückwirkenden Änderungen mehr: Eine rückwirkende Anmeldung, Ummeldung oder Kündigung ist auch in Ausnahmefällen nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie: Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.

Denken Sie also rechtzeitig an Ihre Ummeldung, damit Ihre Energieversorgung nahtlos gewährleistet bleibt.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie unser Kundencenter!