Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen zur An- und Abmeldung bei Ihrem Energieversorger. Diese betreffen alle Kundinnen und Kunden, die im Rahmen eines Umzugs ihre Energieverträge ändern möchten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Zukünftige An- und Abmeldung: Ab diesem Datum können Energieverträge nur noch mit Wirkung für die Zukunft an- oder abgemeldet werden.
- Frist von 14 Tagen: Wer umzieht, muss dies mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug seinem Versorgungsunternehmen mitteilen.
- Keine rückwirkenden Änderungen mehr: Eine rückwirkende Anmeldung, Ummeldung oder Kündigung ist auch in Ausnahmefällen nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie: Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Denken Sie also rechtzeitig an Ihre Ummeldung, damit Ihre Energieversorgung nahtlos gewährleistet bleibt.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie unser Kundencenter!