Was ist eine Abwendungs­verein­barung ?

Sollten Sie, als Kunde in der Grundversorgung, kurz vor der Unterbrechung Ihrer Strom-/Gasversorgung stehen, erhalten Sie von uns ein Angebot über eine Abwendungsvereinbarung. Dadurch ist es möglich, weiterhin mit Energie versorgt zu werden. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, Vorauszahlungen oder Abschläge und zusätzliche Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen. Hier sehen Sie eine Muster-Abwendungsvereinbarung.

 

Wer bekommt eine Abwendungs­verein­barung ?

Wir bieten Ihnen eine Abwendungsvereinbarung an, wenn die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung kurz bevorsteht. Darüber informieren wir Sie mit einem Schreiben, in dem die Abwendungsvereinbarung enthalten ist.

 

Wie schließt man eine Anwendungsvereinbarung ab ?

Sobald Sie ein Schreiben von uns erhalten, liegt Ihnen auch das Angebot für eine Abwendungsvereinbarung vor.

Die Abwendungsvereinbarung muss unterschrieben an uns zurückgesendet werden. Bitte schicken Sie diese so zurück, dass sie uns bis spätestens 1 Tag vor der angekündigten Unterbrechung vorliegt. Nur so können weitere Kosten vermieden und die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abgewendet werden.

 

Welche Vorteile hat der Abschluss einer Abwendungs­verein­barung?

So können Sie die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung verhindern und ersparen sich hohe Folgekosten. Zusätzlich bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten bezahlen zu können.

 

Auch möglich ?

Möchten Sie Ihre Zahlungsrückstände in Raten bezahlen und haben keine Information zu einer Unterbrechung Ihrer Energieversorgung erhalten? Kein Problem, melden Sie sich bei uns ! Gemeinsam schauen wir, wie eine Ratenzahlungsvereinbarung für Sie aussehen kann.