Liebe Kundinnen und Kunden, Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (PV-Anlagen, KWK-Anlagen und ortsfesten Batteriespeichern), die vor dem 31. Januar 2019 ans Netz gingen, müssen sich bis spätestens 31. Januar 2021 in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen.
Eine neue Registrierung im MaStR ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war.
Eine Nichtregistrierung hat zur Folge, dass der Anspruch auf Auszahlung der Einspeisevergütung entfällt.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung: MaStR@swd-saar.de