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Unsere Zeitreise: Die Vorgeschichte der Stromversorgung der Gemeinde Dillingen

Stellen wir uns die Frage nach dem Beginn der Stromversorgung, so stoßen wir unweigerlich auf den Zeitpunkt der Einführung der elektrischen Straßenbeleuchtung. Dies geschah im November des Jahres 1897.

Bevor wir uns aber mit diesem wichtigen Ereignis ausführlicher auseinandersetzen wollen, scheint die Untersuchung lohnenswert, seit wann es in Dillingen überhaupt eine Straßenbeleuchtung gibt.

Nähere Aufschlüsse darüber erhalten wir aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 1868.

Dort heißt es: „In der heutigen Sitzung wurde mit fünf Stimmen gegen drei – während die 9. Stimme sich der Abstimmung enthielt – die Einführung einer Straßenbeleuchtung mittels Petroleumlampen, ruhend auf grußeisernen Kandelaber, die jedoch die Beschaffenheit erhalten sollen, dass sie später zu evtl. Gasbeleuchtung zu verwenden sind, beschlossen. Vorläufig sollen 12 bis 15 solcher Laternen an den durch den Gemeinderat zu bestimmenden Punkten aufgestellt werden.“

An welchen Stellen sich diese Laternen befanden ist nicht bekannt. Die Anzahl der Straßenlaternen erhöhte sich bis zum Jahr 1900 auf 56.

Die Straßenlaternen brannten vorerst wohl nur in den Nächten der Wintermonate, denn erst im Jahre 1891 genehmigte der Gemeinderat, dass fortan die Laternen bei Dunkelheit das ganze Jahr hindurch brennen sollten.

Für das rechtzeitige Anzünden und die Wartung der Laternen wurde ein sog. „Laternenanzünder“ eingestellt. Diesen Dienst versah im Jahre 1879 der Feldhüter Philipp Reiter. Er erhielt für diese Arbeit eine jährliche Vergütung von 90 Mark. Abgelöst wurde er von Nikolaus Wagner, dem 1890 Jakob Wollscheid folgte. Er blieb solange „Laternenanzünder“, bis die Straßenbeleuchtungen von Petroleum auf Elektrizität vollständig umgestellt war. Das war im Jahre 1902 der Fall.

Im Jahre 1889 trägt der Gemeinderat einstimmig dem Bedürfnis einer ausreichenden Beleuchtung der Eingänge aller Wirtshäuser Rechnung und erlässt eine entsprechende Polizeiverordnung. Alle Gastwirte sollen angehalten sein „den Eingang in ihre Häuser durch eine über oder neben der Haustüre hellscheinende Laterne von Beginn der Dunkelheit ab bis zum Eintritt der Polizeistunde zu erleuchten.“ Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass die Ausleuchtung des bekanntlich stark frequentierten Gaststättenbereichs allein schon aus Sicherheitsgründen ratsam war.

Wie wir aus dem Verwaltungsbericht von 1897 bis 1903/04 wissen, gab es am 01. April 1897 in Dillingen 17 Gaststätten. Geht man davon aus, dass es 1889 unwesentlich weniger waren, so muss man feststellen, dass die Gemeinde durch diese Maßnahme einen beträchtlichen Zuwachs an Laternen zur weiteren Ausleuchtung der Straßen zu verzeichnen hatte.

Im Jahre 1890 werden innerhalb der Bevölkerung Stimmen laut, welche die mangelnde Qualität der Straßenbeleuchtung beklagen. Diese ist einerseits auf eine unzureichende Reinigung, andererseits auf die ungenügende Leuchtkraft der Laternen überhaupt zurückzuführen. Der Gemeinderat befasste sich mit diesem Problem und es kam zur Sprache, ob nicht eine Gasleitung für die Straßenbeleuchtung eingerichtet werden sollte und zwar als Anschluss an die Hüttenwerksgasanstalt.

Ein halbes Jahr später werden dem Gemeinderat Plan und Kostenvoranschlag für eine Gasbeleuchtung vorgelegt. Das mit 20.000 Mark veranschlagte Projekt scheiterte wohl an der Kostenanfrage, da aus den Akten der Folgezeit nichts mehr zu ersehen ist.

Im Juni 1897 stellen die Dillinger Hüttenwerke den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung von Masten für eine elektrische Leitung auf Gemeindeboden. Der Gemeinderat billigt diesen Antrag. Es handelt sich um 9 Masten auf den Parzellen Flur 2 Nr. 1 und 904/15, die zur Pumpstation des hütteneigenen Wasserwerks führen sollten.

Vermutlich diente die Errichtung dieser ersten Elektrizitätsleitung neben der Ausleuchtung des zum Wasserwerk führenden Weges auch zur Speisung der dort befindlichen Pumpen.

Der Beginn der elektrischen Straßenbeleuchtung der Gemeinde Dillingen fällt also in das Jahr 1897, ein für Dillingen denkwürdiges Jahr schon deshalb, weil vom 1. April an die Verwaltung der Gemeinden Dillingen und Pachten nicht mehr wie bisher, von Fraulautern aus erfolgte. Beide Gemeinden wurden aus dem Gemeindeverband der Bürgermeisterei Fraulautern ausgegliedert und zur selbständigen Bürgermeisterei erhoben.

Erster Dillinger Bürgermeister war Julius Schuh (1897-1904). Er schrieb in seinem Verwaltungsbericht für die Jahre 1897 bis 1903 unter dem Abschnitt elektrische Beleuchtung:

„Seit November 1897 erfolgt die Straßenbeleuchtung durch elektrischen Strom“.

Bürgermeister Schuh bezieht sich mit dieser Aussage auf die von der Hütte auf Gemeindeland errichtete elektrische Leitungs- und Beleuchtungsanlage. Zu diesem Zeitpunkt kann von einer gemeindeeignen oder von dieser unterhaltenden elektrischen Beleuchtungsanlage noch keine Rede sein, denn eine diesbezügliche Entscheidung des Gemeinderates ist aus den lückenlos vorhandenen Protokollen nicht zu ersehen. Wie entsprechende Hinweise aus den Aufzeichnungen des Gemeinderates belegen, war die Errichtung einer eigenen elektrischen Beleuchtungsanlage bis in das Jahr 1901 noch kein Thema.

Das änderte sich allerdings durch ein auf den 05. Oktober 1901 datiertes Schreiben der Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke an die Gemeinde, wonach der Aufsichtsrat der Gesellschaft sich bereiterklärt hatte, der Gemeinde Dillingen elektrischen Strom für Beleuchtungszwecke und Wasser abzugeben. Der Gemeinderat nahm dieses Angebot mit großem Interesse auf und wählte sofort „zur Erledigung der Angelegenheit bzw. zur Vorbereitung derselben“ eine Kommission. Schon 6 Wochen später wurde die Hütte ersucht, einen Kostenvoranschlag, Angebote von zuverlässigen Firmen und eine Rentabilitätsberechnung einzufordern, da sich die Hütte die Vergebung der elektrischen Leitungs- und Anschlussarbeiten in der Gemeinde selbst vorbehalten hatte.

Die Gemeinde war nun aus zwei zwingenden Gründen um eine baldige Herstellung eines Stromversorgungsnetzes bemüht:

(1) Von Tag zu Tag meldeten sich mehr Interessenten für die Stromabnahme und erkundigten sich schon nach dem voraussichtlichen Tarif.

(2) Das Angebot der Hütte war überaus lukrativ, da diese den Strom schon als niedergespannten Gleichstrom (150 Volt) liefern wollte, d. h. die Gemeinde musste keine eigene kostenaufwendige Transformatorenstation errichten, da der Strom schon niedergespannt und gleichgerichtet geliefert wurde. Ferner sah die Gemeinde sicherlich in der zukünftigen Abgabe von Strom an Privathaushalte eine ergiebige Einnahmequelle.

(Quelle: Chronik der Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH)