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E-Mobilität - sicher laden an Wohngebäuden

Wie ist es eigentlich derzeit um die Elektromobilität in Deutschland bestellt? Die Bundesregierung jedenfalls, soviel steht fest, will unbedingt mehr davon. Als zentraler Bestandteil ihrer Klimaschutzstrategie soll die Elektrifizierung des Straßenverkehrs helfen, verkehrsbedingte Schadstoffemissionen bis 2030 um stattliche 40 bis 42 Prozent zu reduzieren - verglichen mit der Situation im Jahr 1990. In erster Linie geht es dabei um CO2, das Treibhausgas Nummer eins, das bei jeder Verbrennung fossiler Energieträger entsteht. In absoluten Zahlen bedeutet dies eine angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen von 164 auf 98 bzw. 95 Millionen Tonnen pro Jahr. Klingt recht ambitioniert. Wenn dieser Plan realistisch gesehen überhaupt aufgehen soll, müssen alle an einem Strang respektive Ladekabel ziehen und mitmachen. Am Ende führt – Stichwort Akzeptanz – kein Weg an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei. E-Mobilität muss in vielerlei Hinsicht so attraktiv wie möglich gemacht werden.

Bis der „Elektromotor tatsächlich anspringt“, oder besser gesagt, bis der von der Politik gewollte Siegeszug der Elektromobilität leise surrend so richtig an Fahrt gewinnt, braucht es derweil noch etwas Startpilot. Das setzt neben besonderen finanziellen Anreizen zunächst rasche technologische Fortschritte in puncto E-Fahrzeuge an sich und Ladeinfrastruktur voraus. Unter anderem. Die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung, ohne die jegliche Anstrengungen seitens der Industrie und der Regierung zwangsläufig ins Leere laufen, ist untrennbar damit verknüpft. Sie stellt sich in der Regel umso leichter ein, je weniger ein Abschied von der altangestammten, auf Otto- und Dieselmotoren basierten Komfortzone schmerzt und je besser und umfassender die Öffentlichkeit über eine „neue Technologie“ informiert ist. Hier ist gerade einiges in Bewegung.

Aus Zapf- wird Ladesäule

Ein zentraler Aspekt, der stark auf die Attraktivität der Elektromobilität einzahlt, ist die Energieversorgung der Gefährte, die Möglichkeit also, Akkumulatoren von E-Fahrzeugen aufzuladen. Was sich bislang in Verbindung mit herkömmlichen Antriebsarten ausschließlich an den Zapfsäulen der Tankstellen abgespielt hat, verlagert sich nun peu à peu – aus tanken wird laden – in Richtung Ladepunkte, die im Unterschied zur klassischen Tankstelle „plötzlich“ an neuen ganz unterschiedlichen Orten installiert sein können. Über eine flächendeckende Ladeinfrastruktur hinaus, die Nutzerinnen und Nutzern unterwegs die hierzulande noch weit verbreiteten Reichweitenängste nehmen soll, können E-Mobile auch an Wohngebäuden geladen werden. Letzteres wird immer beliebter. Bereits heute finden bis zu 85 Prozent aller Ladevorgänge zu Hause statt. Klar, denn laden zu Hause gilt als besonders einfach, komfortabel und vergleichsweise günstig. Attribute, die allesamt den Ladevorgang beschreiben, vorausgesetzt, die Ladevorrichtung am heimischen Stellplatz ist vorschriftsgemäß vom Fachmann installiert.

Ratschlag vom Experten

Nun ist die Installation einer geeigneten Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge an Wohngebäuden sicherlich keine Raketenwissenschaft. Nichtsdestotrotz sollte ein jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, etwa sein Eigenheim in Sachen Elektromobilität aufzurüsten, unbedingt – das ist das Wichtigste – von Anfang an eine Elektrofachkraft einbinden. Einen Elektroinstallationsbetrieb bzw. Elektriker seines Vertrauens. Auf gar keinen Fall – selbst wenn seitens des Autohauses hier mit Nachdruck eine gewisse Unbedenklichkeit signalisiert wird – sollte das neue Elektrofahrzeug regelmäßig und über längere Zeit über das mitgelieferte Ladekabel im Kofferraum an einer konventionellen Haushaltssteckdose, z. B. in der Garage, aufgeladen werden. So trivial läuft’s nun wiederum doch nicht. Da die herkömmliche Haushaltssteckdose (Stichwort Dauerlast) dafür nicht ausgelegt ist, birgt das eine unterschätzte Brandgefahr, die von vielen Versicherungen nicht getragen wird – abgesehen von den Gefahren für Leib und Seele.

Die Ungewissheit, ob die bestehende Hausinstallation für die erforderliche Ladeleistung von beispielsweise 11 kW AC nicht geeignet oder hinlänglich dimensioniert ist, ist viel zu groß. In jedem Fall sollte eine zertifizierte Ladeeinrichtung, d. h., ein Ladepunkt wie eine Wallbox inklusive der zugehörigen Elektroinstallation, von einem Fachmann angeschlossen werden. Unsachgemäßes Vorgehen könnte hier die gesamte Elektrik eines Wohngebäudes sowie die Stromversorgung durch den Netzbetreiber empfindlich stören. Letzteres ist ein Grund dafür, sodass alle Ladeeinrichtungen (Wallbox oder vom Autohändler mitgeliefertes Ladekabel) bis zu einer elektrischen Leistung von 11 kW beim Netzbetreiber angezeigt werden muss. Meldepflicht! Ausführungen oberhalb von 11 kW muss sich der Nutzer zudem sogar vom Netzbetreiber genehmigen lassen. Dies ist für den Netzbetreiber insofern wichtig, als er sein Stromnetz anhand dieser Angaben optimal auslegen kann, um die Versorgungssicherheit zu.

Erste Anlaufstelle regionale EVU

Ein Automobilist hat sich soeben aus seiner jungen Überzeugung heraus mehr oder weniger spontan dazu durchgerungen, ein im Fahrbetrieb klimaschonendes Elektrofahrzeug anzuschaffen. Was muss er jetzt eigentlich alles in die Wege leiten? Was muss er beachten, wenn er an seinem Eigenheim eine Wallbox installieren will? Welche Kriterien muss sein neuer Ladepunkt überhaupt erfüllen, dass er zu den Spezifikationen seines neuen Elektromobils passt? Und wie kann er die neue Ladeeinrichtung am umweltschonendsten mit seiner Photovoltaik-Anlage auf dem Dach kombinieren, sodass er am Ende vielleicht sogar noch Energiekosten spart? Fragen über Fragen.

Wer also gerade beginnt, sich so langsam mit dem Thema Elektromobilität warmzumachen, ist zunächst bei den ebenso freundlichen wie kompetenten Service-Mitarbeitern regionaler Energieversorgungsunternehmen (EVU) bestens aufgehoben. Beispielsweise die persönlichen Ansprechpartner der Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH eignen sich hier mit ihrer universell hohen fachlichen Kompetenz, Verlässlichkeit und dem Ansatz, Energieversorgung immer als Ganzes zu betrachten, in allen Phasen der „Customer Journey“ hervorragend als erste unabhängige Anlaufstelle für Beratungsgespräche. Sollte eines davon wider Erwarten doch einmal drohen, eine technologisch oder juristisch allzu spezifische Fachrichtung einzunehmen, kann der Service-Mitarbeiter aus dem Stegreif und seinem professionellen Umfeld mehrere alternative Stellen empfehlen, die in ganz speziellen Fällen Antworten auf ganz spezielle Fragen bieten.

Leitstelle - Leitfaden und Informationsquelle

Aber zurück zu den übergeordneten elektromobilen Plänen der Regierung. Mit Blick auf eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für ganz Deutschland koordiniert, plant und steuert die „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 alle hierzu erforderlichen Aktivitäten. Übrigens alles im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Leitstelle hat auf ihrer Homepage einen „Leitfaden für die Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern“ veröffentlicht, der zunächst die relevanten rechtlichen Fragestellungen beleuchtet und verortet. Ferner vermittelt die Broschüre essenzielle Grundlagen des technischen Rahmens wie die richtige Ladeleistung, den Netzanschluss und die Steuerung der Ladeinfrastruktur. Flankiert wird die Theorie, rechtlich wie technisch, von griffigen Fallbeispielen aus der gelebten Praxis.

Laden an Wohngebäuden – die rechtliche Seite

Seit Ende 2020 trägt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), also quasi die jüngste Reform von WEG und BGB, rechtlich den Plänen der Bundesregierung in puncto Hochlauf der E-Mobilität Rechnung. Es erleichtert Mietern und Vermietern insofern die Installation privater Ladeeinrichtungen in Miet- und Eigentumswohnungen, als es generell ihre Rechte diesbezüglich stärkt.

Demnach hat der Eigentümer einer Wohnung nun einen Anspruch darauf, das gemeinschaftliche Eigentum zu verändern und Ladeinfrastruktur zu schaffen, etwa eine Wallbox in der Tiefgarage zu installieren. Sofern die erforderlichen Eingriffe die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten oder andere Vertreter der Eigentümergemeinschaft unangemessen benachteiligen, sind solche baulichen Veränderungen künftig mit einer einfachen Stimmenmehrheit möglich und können auch eingeklagt werden. Mieter dürfen von nun an von ihren Vermietern verlangen, dass diese den Einbau einer Elektroladestation auf Kosten der Mieter erlauben. Auf diese Art ist ganz nach dem Willen der Bundesregierung ein weiteres juristisches Hemmnis gefallen, das einem reibungslosen Hochlauf der Elektromobilität noch bis vor Kurzem im Weg stand.