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Quo vadis, Energie - was bedeuten das neue „EnSiG“ und der Wegfall der EEG-Umlage jetzt fürs Volk?

Erst vor Kurzem hat der Bundesrat die Novelle des Energiesicherungsgesetzes verabschiedet. Die Neufassung des „EnSiG“ eröffnet der Bundesregierung einen größeren Handlungsspielraum, die Energieversorgung im Notfall abzusichern. Letzterer ist in Gestalt eines drohenden Stopps sämtlicher Gaslieferungen aus Russland spätestens nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch russischer Kampfverbände in die Ukraine alles andere als ein theoretisches Planspiel. Um die Lage im Ernstfall jedoch tatsächlich zu beherrschen, braucht es nach Meinung vieler Energiefachleute mehr als nur diesen „ersten guten Schritt in die richtige Richtung“.

Große Teile der Energiebranche fordern daher darüber hinaus Folgeschritte wie finanzielle Hilfen für die Endkunden. So müssen Stromkunden bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Stromanbieter sind jetzt verpflichtet, die Senkung 1:1 an die Endverbraucher weiterzugeben. Durch das neue „EnSiG“ stärkt die Bundesregierung die Energieversorgung für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Gasmangellage erfüllt sind. Derweil entlastet der vorzeitige Wegfall der EEG-Umlage die Bevölkerung finanziell angesichts der in der Vergangenheit stark gestiegenen Energiekosten.

Gefahr in Verzug

Der springende Punkt bei der Novelle des EnSiG ist sicherlich der, dass EVU künftig auch extreme Preissteigerungen, die sich durch eine Gasmangellage ergeben könnten, an alle Kunden weitergeben dürfen. Selbst vertraglich zugesicherte Preisgarantien sind vorübergehend ausgesetzt. Um den geltenden Lieferverpflichtungen weiterhin nachkommen zu können, müssen Versorger Gas unter Umständen kurzfristig zu üblicherweise extrem hohen Kosten an den Börsen beschaffen. Diese unplanmäßigen Mehrkosten dürfen dann ebenfalls kurzfristig auf ein „angemessenes Niveau angepasst“ weitergegeben werden. Vor dieser Kulisse entschärft das EnSiG durch teilweise drakonisch anmutende Maßnahmen im Interesse aller eine gewisse für die EVU als Teil der kritischen Infrastruktur existenzbedrohende Komponente in der Krise.

Im Falle eines Gaslieferstopps kann es dann zu einer Rationierung des Gases kommen. Die von der BNetzA beschlossene Liefer-Priorisierung sieht in dieser Situation vor, privaten Haushalten und kritischer Infrastruktur, z. B. Krankenhäusern, Pflegediensten, der Polizei oder Nahrungsmittelproduktion, vor der klassischen Industrie Vorrang einzuräumen.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage eigentlich genau?

Im Unterschied zu den spekulativen, aber allesamt düsteren Szenarien rund um das EnSiG, von denen jedermann hoffen muss, dass keines davon jemals Realität wird, ist der Wegfall der EEG-Umlage bereits beschlossene Sache, ganz real. Und die Auswirkungen des Beschlusses auf die Verbraucher sind ungleich greifbarer. In der zweiten Jahreshälfte 2022 wird die EEG-Umlage auf null abgesenkt. So ganz ohne Kleingedrucktes und vor allem so ganz ohne, dass die künftigen Nutznießer irgendetwas aktiv dafür tun müssen. Gesetzlich garantiert.

Alles läuft im Hintergrund und der Kunde erhält den ersten Beleg dessen, was er hierbei weniger bezahlen muss, frühestens in seiner nächsten Jahresabrechnung. Davor wird der Verbrauch bis zur Jahresmitte vom Versorger geschätzt und die jeweiligen Verbrauchskosten ab dem 1. Juli 2022 mit einer EEG-Umlage von exakt 0 € berechnet.

Das Gros der Stromkunden wird durch den Wegfall der EEG-Umlage zunächst mit einer Gutschrift rechnen können. Aber genaugenommen, selbst bei konservativer Einschätzung der mittelfristigen Gaspreisentwicklungen, ist schon davon auszugehen – „wie gewonnen, so zerronnen“ – dass dieses Geld ein kurzes Glück sein und zeitnah an anderer Stelle dringend gebraucht wird. Ferner ist bislang noch nicht abschließend geklärt, wie es mit der EEG-Umlage ab Januar 2023 weitergehen wird. Es sollte nicht vergessen werden, dass sie weiterhin existiert, ihr Satz ist lediglich aktuell auf 0 € festgelegt.