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Soforthilfe (Dezemberabschlag) für Erdgas- und Wärmekunden

Grundlage für die Soforthilfe ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), das vom Gesetzgeber beschlossen wurde. Das Gesetz regelt die einmalige Entlastung von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme.

Gerne möchten wir Ihnen im nachfolgenden beschreiben, was diese gesetzliche Regelung für Sie als Erdgaskunde bedeutet.

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