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Energiepreisbremsen – jetzt werden alle finanziell entlastet

  • Jede Kundin, jeder Kunde erhält die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe
  • Umsetzung ist eine Herkulesaufgabe für Energieversorger und IT-Dienstleister
  • Energieversorger und Stadtwerke übernehmen erstmals hoheitliche Aufgaben des Staates

Derzeit arbeiten die Energieversorger und ihre IT-Dienstleister gemeinsam mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen. Dies gestaltet sich aufgrund der hohen Komplexität der Energiepreisbremsengesetze äußerst herausfordernd. Doch angesichts der Entwicklung der Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist es jetzt essenziell, die Menschen und Unternehmen hierzulande schnell und unbürokratisch zu entlasten.

Alle Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastungen zeitnah in voller Höhe erhalten. Nichtsdestotrotz, räumen Branchenvertreter ein, kann es in Einzelfällen jedoch zunächst zu Verzögerungen oder zu Fehlern in der Programmierung der Abrechnungssysteme kommen. Doch diese werden im Zuge der weiteren Implementierung schnellstmöglich korrigiert.

„Die Versorger operieren mit dem originären Anspruch, ihren Kunden Rechtssicherheit und Verlässlichkeit zu bieten“, erklärt Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender VEWSaar. „Besonders die IT-Umsetzung legt die Hürden dabei insofern extrem hoch, als vor allem die Implementierung neu zu entwickelnder IT-Lösungen in bestehende Software häufig Probleme aufwirft.“ Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu einem immensen Programmieraufwand. Oft müssen – Energieversorger haben zahlreiche Tarifkonstellationen und viele Ausnahmefälle zu beachten – individuelle Lösungen für die Abrechnungsprogramme der Stadtwerke gefunden werden. Hinzu kommen die umfangreichen Aufgaben durch die Umsetzung der Soforthilfe im Dezember, die zwar kundenseitig abgeschlossen ist, in der internen Verrechnung aber auch jetzt noch weiterläuft.

„Alles in allem zeigt sich jetzt, dass die veranschlagten zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sehr knapp bemessen sind“, gibt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender VKU, zu bedenken. „Die Regelungen der Preisbremsen führen auch zu einem drastischen Anstieg der Kundenanfragen, sodass Energieversorgungsunternehmen aktuell schon allein personell an die Grenze des Machbaren gehen.“ Das gilt für alle Unternehmen, vom Stadtwerk vor Ort bis hin zum überregionalen Energieversorger, da sie parallel hierzu weiterhin ihre eigentlichen Aufgaben als zuverlässiger Energiedienstleister für ihre Kundinnen und Kunden garantieren.

Mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen haben Energieversorger und Stadtwerke – und das ist ein absolutes Novum – kurzfristig eine staatliche Aufgabe übernommen. In der Regel gelten soziale Entlastung und Hilfen für Unternehmen als eine hoheitliche Angelegenheit, ein klassischer Kernbereich des Staates. Die Energiebranche hat in der jetzigen Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, weil der Staat derzeit keine entsprechende rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit denen er solche Energiepreisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen kann.

(Pressemitteilung des VEWSaar – Verband der Energie und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V. und des VKU – Verband kommunaler Unternehmen e.V. – Landesgruppe Saarland, Saarbrücken, 16. Februar 2023)