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Das Gebäudeenergiegesetz - "Klimaschutz wird konkret"

Am 8. September wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in erster und zweiter Lesung im Bundestag verabschiedet. Im Vorfeld lautstark mehr als kontrovers diskutiert und nach wie vor hartnäckig umstritten, hat die Ampelkoalition ihre landläufig als Heizungsgesetz titulierte Initiative zuvor in wesentlichen Punkten überarbeitet. Nach den Plänen der Regierung werden die beschlossenen Maßnahmen den vom Gebäudesektor ausgehenden CO2-Ausstoß hierzulande fortan durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen erheblich reduzieren. Demnach wird das Heizen in Deutschland ganz wie im Sinne der Wärmewende einmal geplant jetzt klimafreundlicher.

Dieses hehre Ziel vor Augen, sieht die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor, dass mit ihrem Inkrafttreten im Januar 2024 prinzipiell neu eingebaute Heizungen hierzulande wenigstens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das bedeutet faktisch das Aus der klassischen Öl- und Gasheizungen, die dies in der Regel nicht leisten können. Jedoch werden die neuen Verordnungen des GEG anfangs ausschließlich für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Für den Gebäudebestand ändert sich Anfang nächsten Jahres akut nichts. Das heißt konkret, dass intakte Heizungen auch nach 2024 zunächst weiterbetrieben und defekte Anlagen auch repariert werden können.

Gebäudebestand - mehr Zeit für Eigenheimbesitzer
Eigenheimbesitzer im Gebäudebestand sind derweil nicht gezwungen, sich sofort zu entscheiden, wie es mit ihrer individuellen Wärmeversorgung in naher Zukunft weitergehen soll. Denn die Regierung hat das Heizungsgesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. In der sogenannten Wärmeplanung sollen Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren untersuchen, ob es in den Regionen die Option auf eine zentrale Wärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Infrage kommen etwa Nah- oder Fernwärmenetze oder Gasnetze für „grünes Gas“ (Biomethan, synthetisches Gas (SNG) und regenerativ erzeugter Wasserstoff).

Vor dieser Kulisse sollen Städte und Gemeinden konkrete Pläne erarbeiten, wie sie potenziell ihre jeweilige Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Insofern wird sie den Bürgerinnen und Bürgern angesichts der starken Verunsicherung künftig eine wichtige Orientierung in Planungs- und vor allem Investitionsdingen sein. Denn auf diesem Weg können Hausbesitzer erfahren, ob ihr Haus vielleicht bald an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Besteht Aussicht darauf, müssen sie ihre Wärmeversorgung nicht selbst auf erneuerbare Energien umstellen und können sich unter Umständen den Einbau einer teuren elektrischen Wärmepumpe sparen. Sobald eine solche zentrale Versorgungsoption im Anschluss auch durch eine Machbarkeitsanalyse verifiziert ist, sind die Betreiber der betreffenden Netze dann in der Pflicht, die Anforderungen des GEG zu erfüllen.

Die Pläne der Städte und Gemeinden sollen bis zu einem bestimmten Stichtag vorliegen. Während für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern Mitte 2026 vorgesehen ist, gilt für die kleineren eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Wo eine Wärmeplanung bereits vorliegt, sollen von diesem Zeitpunkt an die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes auch abseits der Neubaugebiete greifen.

Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung, bei der das Bundesbauministerium unter Klara Geywitz (SPD) federführend ist, hat zum Ziel, den vor Ort jeweils besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Dabei stellt sie die unterschiedlichen Kommunen in ihrer ganzen Heterogenität vor teilweise große Herausforderungen. Immerhin gehören aufwendige Bestands- und Potenzialanalysen, Zielszenarien, die Strategie-Entwicklung und die Berücksichtigung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie von Wärmenetzen zu ihren wesentlichen Elementen.

Vor dem Hintergrund dieser Herkulesaufgabe haben sich bereits Kooperationen zwischen Kommunen, Ingenieurbüros und hochqualifizierten Dienstleistern herausgebildet, die ungeachtet jeglicher Wettbewerbssituationen allesamt einig im Sinne der Wärmewende kooperieren und somit dafür Sorge tragen, dass keine Kommune mit diesen immensen Herausforderungen alleingelassen wird. Im Saarland beispielsweise bietet die VSE-Tochter energis besonders kleineren Kommunen ihre ganzheitliche Unterstützung und Expertise auf dem Gebiet der nachhaltigen Energieversorgung an und arbeitet in jenen Projekten rund um die Wärmeplanung ihrerseits gemeinsam mit einem erfahrenen externen Ingenieurbüro an der Wärmewende.

So lange, bis die Wärmeplanung steht, bleibt dem Gros der Eigenheimbesitzer also genügend Zeit, sich in aller Ruhe zu informieren, wie es in Zukunft mit einer klimafreundlichen und bezahlbaren Wärmeversorgung weitergehen kann. Allerdings gibt es hierzulande noch kein flächendeckendes Fernwärmenetz. Wenn eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist, dann meist in dicht besiedelten Regionen. Daher empfiehlt es sich unabhängig davon, sich frühzeitig mit der Materie zu befassen und hinlänglich beraten zu lassen, was die jeweils besten technologischen und wirtschaftlichen Optionen angeht. Zuverlässige und kompetente Anlaufstellen sind in der Regel zuerst die Stadtwerkepartner, kommunale Energieversorger (EVU), aber auch die etablierten Energieberater oder Verbraucherzentralen.

Staatliche Förderung
Nach eigenem Bekunden ist sich die Bundesregierung angesichts der Bedeutung und der Dimension der „Mission Wärmewende im Gebäudesektor“ über ihre Komplexität und die damit verbundenen Herausforderungen für die Bevölkerung sehr wohl bewusst. Bei der Wärmewende ist jeder gefordert, jedoch soll nach Möglichkeit niemand überfordert werden. Daher sieht das GEG sozial ausgewogene und gut ausbalancierte finanzielle Hilfen vor.

Bei einer fälligen Umrüstung auf eine klimafreundlichere Heizung sollen Hausbesitzer seitens des Staates generell mit 30 % der Kosten unterstützt werden. Wer im Eigenheim wohnt, soll bis 2028 zusätzlich einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten, der sich in der Folge alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Haushalte, die über weniger als 40.000 Euro Jahresbrutto-Einkommen verfügen, sollen weitere 30 % Förderung bekommen. Insgesamt ist die Förderung bei 70 % respektive mit einer maximalen Fördersumme von 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus gedeckelt.

„Wärmewende aus einem Guss“
Allen Unkenrufen seiner schärfsten Kritiker zum Trotz mehren sich in Expertenkreisen die Stimmen derer, die das Inkrafttreten des GEG in seiner geänderten Fassung begrüßen. So sei es gut, dass das Gebäudeenergiegesetz endlich beschlossen ist und der Fokus nun auf die praktische Umsetzung der Wärmewende gelegt werden kann, kommentiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), den Beschluss. Obgleich ein gewisser Verbesserungsbedarf verbliebe, bildeten die heute vorliegenden Regelungen ein solides Fundament, um die Wärmewende anzustoßen.

Der Bundesverband habe von Beginn an für einen solchen ganzheitlichen Ansatz geworben. Quasi eine „Wärmewende aus einem Guss“, die die Infrastruktur, Heiztechnologie sowie den Förderrahmen mit Blick auf Planungssicherheit für alle direkt Betroffenen gemeinsam behandelt. Nach Andreaes Auffassung schafft das Heizungsgesetz nun besonders in Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung und einem angepassten Förderrahmen Instrumente, die den beteiligten Hauseigentümern, Energieversorgern und Kommunen die künftig anstehenden notwendigen Entscheidungen erleichtern werden.

Habeck: „Klimaschutz wird konkret“
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), der mit Fug und Recht als geistiger Vater der jüngsten Novelle des GEG gilt, verteidigt „sein Gesetz“ vor allem gegen vehemente Kritik seitens der Opposition. Das Gesetz mache Klimaschutz konkret. Deutschland habe sich abstrakte Ziele gegeben. Doch in den letzten Jahren sei zu wenig in der praktischen Umsetzung passiert, diese Ziele mit Maßnahmen zu hinterlegen. Mehrere Millionen Menschen seien über die nächsten Jahrzehnte von diesem Gesetz betroffen, was nach Habecks Verständnis eine intensive gesellschaftliche Debatte unausweichlich mit sich bringt.

Nach seinem Dafürhalten ist es berechtigt, mit konkreten und auch besorgten Nachfragen auf dieses Gesetz zu reagieren. Was der Minister allerdings nicht durchgehen lassen könne, sei, „den Menschen Sand in die Augen zu streuen“ – zu sagen, man beschließe Ziele, aber tue am Ende nichts dafür, diese auch zu erreichen. Klimaschutz und die damit verbundene Wärmewende gehören zu den epochalen Herausforderungen unserer Zeit. So schaffe das GEG Rechtssicherheit, schütze Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen, sorge für eine soziale Ausbalancierung und nehme Kommunen und Verbände mit ins Boot.

Starke Verunsicherung bleibt
Aktuell registrieren auch Verbraucherzentralen eine starke Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung und damit verbunden eine Zurückhaltung in Sachen Beratungsanfragen. Ihrer Ansicht nach haben besonders die lautstarken öffentlichen Debatten dazu geführt, dass im Grunde „sinnvolle Maßnahmen zerredet wurden und in der Folge nun das große Ganze undifferenziert in Frage gestellt wird“. Das sei gerade angesichts der aktuellen Lage falsch. Daher wünsche man sich nun zügig einen sachlich geprägten, unaufgeregten und ganzheitlichen Umgang mit dem Thema, zumal ein Großteil der Bevölkerung prinzipiell sehr überzeugt hinter jeglichem Engagement in puncto Klimaschutzmaßnahmen steht.

Ruhe bewahren und andere Tipps
Viele verunsicherte Hauseigentümer, die konkret beispielsweise eine 20 Jahre alte Gastherme unterhalten, treibt die Frage um, was sie im Zuge des GEG nun am besten tun sollten. Antwort: Sofern die Gastherme noch in Ordnung, gut gewartet und eingestellt ist, raten Experten zur Ruhe, aktuell einfach nichts zu tun. In keiner Phase der GEG-Novelle war vorgesehen, dass Hauseigentümer ihre funktionierende Heizung ohne Not aus dem Haus schmeißen sollten.

Sollte die Anlage hingegen schlecht gewartet und nach etwa 10 – 15 Jahren im Betrieb noch nie eingestellt worden sein, empfehlen Experten sinnvollerweise insofern eine Wartung und einen hydraulischen Abgleich, als diese recht simplen und kostengünstigen Maßnahmen Einsparungen zwischen 10 und 15 % bringen und die Lebenserwartung der Gastherme obendrein erhöhen können.

Generell raten Fachleute, zunächst den Status quo, die vorhandene Technik zu optimieren. Dadurch sind kurzfristig mit Hilfe von geringen Investitionen vergleichsweise schnell und einfach große Einspareffekte zu erzielen. Dazu zählen neben dem hydraulischen Abgleich auch eine Dämmung sämtlicher Heizleitungen sowie eine Kellerdämmung und eine Dämmung des obersten Geschosses im Haus.

Perspektivisch, genauer, mit Blick auf die kommenden 30 Jahre, werden wir im Gebäudebestand nicht ganz um eine Rund-um-Sanierung umhinkommen. Anderenfalls sind die ambitionierten Ziele eines klimaneutralen Gebäudesektors sicherlich nicht zu schaffen. Aber bis dahin – und das sind beispielhaft positive Erkenntnisse aus persönlichen Gesprächen etwa mit dem freundlichen und kompetenten Beratungspersonal der Stadt- und Gemeindewerke des Saarlandes – kann an vielen Stellschrauben in die richtige Richtung gedreht werden.

Wärmewende gemeinsam nach vorne bringen
Wichtig ist jetzt, da der Klimaschutz durch die Novelle des GEG initiiert ist und konkrete Gestalt annimmt, dass wir die Initiative als Chance betrachten und im Sinne der Klimaziele nutzen. Saarländische Stadt- und Gemeindewerke beispielsweise haben durch ihre gut ausgebildeten, erfahrenen Beraterinnen und Berater sowie ihre Verbundenheit und Identifikation mit ihrer Region großes Potenzial, ihre Kundinnen und Kunden individuell zum GEG zu informieren und in der Sache optimal zu beraten. Wenn es an der Zeit ist, das heißt, sobald die Wärmeplanung für ihre Region steht. Die Wärmewende geht alle an und kann nur gelingen, wenn alle gemeinsam daran mitwirken, um sie nach vorne zu bringen. Eine Wahl oder einen Plan B haben wir genaugenommen sowieso nicht.