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Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte

Pressemitteilung des VEW Saar vom 21.02.2024:

Am 13. Dezember vergangenen Jahres hat die Bundesregierung den avisierten Zuschuss für die Stromnetze in Höhe von 5,5 Milliarden Euro gestrichen. Daraufhin haben die vier großen Übertragungsnetzbetreiber ihre Netzentgelte zum Jahreswechsel von 3,12 auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh) mehr als verdoppelt. Vor Weihnachten noch ließen erste Meldungen über den politisch bedingten Aufschlag viele ohnehin sensibilisierte Stromkunden aufhorchen. Mittlerweile jedoch geben erste Versorger Entwarnung. Ein Strompreisanstieg werde – wenn überhaupt – weit moderater ausfallen als zunächst befürchtet und beim Endkunden überdies erst zeitversetzt ankommen.

Neuberechnung der Netzentgelte erforderlich

Üblicherweise müssen Netzbetreiber, allen voran Stadt- und Gemeindewerke, gestiegene, bundesweit geltende Übertragungsnetzentgelte als eine wesentliche Kostenkomponente in der Kalkulation ihrer eigenen Netzentgelte für ihre Kunden umlegen. Anderenfalls entstünden erhebliche wirtschaftliche Nachteile, besonders angesichts ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Netze zügig mit Blick auf eine funktionierende Energiewende auszubauen. Nachteile ergäben sich auch gegenüber Wettbewerbern, die wie so genannte Discounter größtenteils gewinnorientiert aktiv sind und im Unterschied zu Stadtwerken weder kritische Infrastruktur betreiben noch als Grundversorger agieren, geschweige denn in ihrer Region in der Daseinsvorsorge Verantwortung übernehmen. Laut Expertenschätzung wird sich in diesem Fall eine daraus resultierende Mehrbelastung bei einem angenommenen Verbrauch von 3.500 kWh p. a. für das Saarland in einem Korridor zwischen 75 und 135 Euro brutto pro Jahr und Haushalt bewegen.

Doch das heißt noch lange nicht, dass jedem Stromkunden automatisch um Ostern herum eine Preiserhöhung ins Haus steht. So hat eine aktuelle dpa-Umfrage ergeben, dass mehrere Stromversorger planen, die Erhöhung der Netzentgelte vorerst nicht an ihre Kunden weiterzugeben. Vereinzelt wollen einige Anbieter laut Erhebung die Preise sogar senken. Brancheninsider gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Stadtwerke, die Preissenkungen früh, um die Jahreswende, an ihre Kunden weitergegeben haben, nun aus besagten Gründen gezwungen sind, ihre Preise leicht nach oben anzupassen. Versorger hingegen, die es mit der Weitergabe nicht ganz so eilig hatten, seien nun sogar in der Lage, den Strompreis zu senken.

Sonderstellung der Stadtwerke

Als Verteilnetzbetreiber nehmen Stadtwerke in der Energiewirtschaft eine herausragende Sonderstellung ein. Da Energienetze ein so genanntes natürliches Monopol darstellen, unterliegen sie einer strengen staatlichen Kontrolle und agieren in einem regulierten Markt. Von der BNetzA und den Landesregulierungsbehörden kontrolliert, darf es hier keinen freien Wettbewerb geben. Das erst ermöglicht einen fairen Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Marktebenen ganz im Sinne einer breitgefächerten Auswahl an Lieferanten sowie möglichst günstiger Preise für die Verbraucher.

Ferner kommt den Stadt- und Gemeindewerken als Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS) sowie in der Daseinsvorsorge eine tragende Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen zu, die es vor allem in Zeiten geopolitischer Spannungen, Krisen und Konflikte besonders zu schützen gilt. Angesichts der enormen täglichen Herausforderungen beim Aufbau des Stromnetzes der Zukunft im Zeichen der Klimaneutralität verdienen sie daher unbedingt mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Langversion der Pressemitteilung des VEW Saar hier.