Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt für Erdgas- oder Wärmelieferungen noch bis 31.03.2024.
Kunden der Stadtwerke Dillingen profitieren hiervon, denn gerade in den Monaten Januar bis März, in denen der Gas- und Wärmeverbrauch erfahrungsgemäß am höchsten ist, unterstützen wir dabei, die finanzielle Belastung gering zu halten.
Auf Grund dieser Mehrwertsteueranpassung und der damit verbundenen Preisänderung zum 01.04.2024 führt unser Abrechnungssystem automatisch eine Mengenabgrenzung für diesen Zeitraum durch. Gerne können Sie uns auch Ihren Gas- oder Wärmezählerstand zum 31.03.2024 mitteilen. Nutzen Sie hierzu diesen Link oder die Möglichkeit der Zählerstandsmeldung in unserer "Meine SWD"-App.
Als Ihr zuverlässiger Energieversorger sind wir stets bestrebt, Ihnen den größtmöglichen Preisvorteil einzuräumen. So konnten Sie als Kunde der Stadtwerke Dillingen bereits zu Beginn der Mehrwertsteuersenkung zum 01.10.2022 für das gesamte Jahr 2022 von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren.
Die Änderung der Mehrwertsteuersätze haben wir bereits in Ihrem Abschlagsplan für das Jahr 2024 berücksichtigt.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, steht Ihnen unser Kundenservice-Team gerne zur Verfügung.